ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Ordnungsraum Entrümpelung GbR
Blumenfeldstr. 147, 44795 Bochum
Vertreten durch: Yousif Shamaeel & Eren Ay

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Ordnungsraum Entrümpelung GbR (nachfolgend „Unternehmen“) und ihren Kunden über Dienstleistungen im Bereich Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Entsorgung, Transport sowie damit verbundene Dienstleistungen.

(2) Die AGB gelten für Verträge, die über Website, E-Mail, Telefon, WhatsApp, Kleinanzeigen, soziale Medien oder vor Ort geschlossen werden.

§2 Vertragsabschluss

(1) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Angebotsannahme
  • Bestätigung per E-Mail, WhatsApp, Telefon oder Kleinanzeigen-Chat
  • Annahme eines digitalen Festpreisangebots
  • oder Unterzeichnung vor Ort nach Besichtigung

(2) Angebote des Unternehmens sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

§3 Preise und Festpreisangebote

(1) Die Preisgestaltung erfolgt in der Regel als Festpreis nach Besichtigung oder anhand übermittelter Fotos, Videos und Kundenangaben (z. B. Wohnungsgröße, Menge, Zugänglichkeit, Entsorgungsaufwand).

(2) Der Festpreis ist verbindlich, sofern die Angaben des Kunden vollständig und wahrheitsgemäß sind.

(3) Werden vor Ort erhebliche Mehrmengen, zusätzliche Räume, erschwerte Bedingungen oder nicht angegebene Zusatzleistungen festgestellt, ist das Unternehmen berechtigt, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen.

§4 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot.

(2) Mögliche Leistungen umfassen insbesondere:

  • Entrümpelungen
  • Haushaltsauflösungen
  • Transportarbeiten
  • Demontage einfacher Möbel
  • fachgerechte Entsorgung

(3) Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, werden gesondert berechnet.

§5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und korrekte Angaben zum Auftragsumfang zu machen.

(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass:

  • uneingeschränkter Zugang zu den Räumlichkeiten besteht
  • alle zu räumenden Bereiche zugänglich sind
  • Parkmöglichkeiten für Transportfahrzeuge vorhanden sind
  • Genehmigungen (z. B. Halteverbotszonen) vorliegen, sofern erforderlich

(3) Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung können gesondert berechnet werden.

§6 Zugang, Tragewege und besondere Erschwernisse

(1) Erschwerte Bedingungen wie fehlender Aufzug, lange Tragewege, enge Treppenhäuser, fehlende Parkmöglichkeiten oder stark vermüllte Objekte können zu Mehrkosten führen.

(2) Wartezeiten, die nicht vom Unternehmen zu vertreten sind (z. B. Schlüssel fehlt, kein Zugang), können in Rechnung gestellt werden.

§7 Entsorgung und Eigentumsübergang

(1) Alle zur Entsorgung übergebenen Gegenstände gehen mit Beginn der Arbeiten in den Besitz des Unternehmens über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Die Entsorgung erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

(3) Sondermüll, Gefahrstoffe oder gesundheitsgefährdende Stoffe müssen vom Kunden vorab ausdrücklich gemeldet werden.

(4) Für nicht gemeldete Gefahrstoffe oder daraus entstehende Schäden übernimmt das Unternehmen keine Haftung.

§8 Fundgegenstände und Wertsachen

(1) Der Kunde ist verpflichtet, Wertgegenstände, Bargeld, Dokumente und persönliche Unterlagen vor Beginn der Arbeiten zu sichern.

(2) Für versehentlich entsorgte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

§9 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung erfolgt per Rechnung, Überweisung, Barzahlung oder nach individueller Vereinbarung.

(2) Rechnungen sind sofort nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig.

(3) Bei größeren Aufträgen kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden.

(4) Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.

§10 Stornierung und Terminabsage

(1) Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

(2) Bei kurzfristiger Absage (unter 48 Stunden) kann eine Ausfallpauschale sowie bereits entstandene Kosten (z. B. Anfahrt, Personalplanung, Fahrzeugbereitstellung) berechnet werden.

§11 Abnahme der Leistung

(1) Die Leistung gilt als abgenommen, sobald der Auftrag vor Ort abgeschlossen und dem Kunden übergeben wurde.

(2) Offensichtliche Mängel sind unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten mitzuteilen.

§12 Haftung

(1) Das Unternehmen haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(2) Keine Haftung wird übernommen für:

  • versteckte Mängel der Immobilie
  • statische Risiken
  • nicht gemeldete Gefahrstoffe
  • Schäden durch falsche oder unvollständige Kundenangaben

(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§13 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Die Widerrufsbelehrung wird dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt (z. B. über Kleinanzeigen, Website oder E-Mail) und ist Bestandteil des Vertrages.

(3) Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, kann das Widerrufsrecht gemäß §356 BGB vorzeitig erlöschen.

§14 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Angebots-, Auftrags- und Rechnungsabwicklung unter Beachtung der DSGVO verarbeitet. Weitere Informationen sind in der separaten Datenschutzerklärung einsehbar.

§15 Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Unfall, behördliche Anordnungen), die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen, ist das Unternehmen berechtigt, Termine zu verschieben, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen.

§16 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist Bochum, soweit gesetzlich zulässig und der Kunde Kaufmann ist.

§17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

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